Frage 90 von 151
Welcher Personenkreis ist Mitglied der Wildschadensausgleichskasse?
Antworten:
Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und auch Landwirte, wenn diese mindestens 75 ha bewirtschaften.
Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und auch Landwirte, wenn diese mindestens 75 ha bewirtschaften.