Frage 48 von 151

Welche Wildarten dürfen laut Bundesjagdgesetz nicht zur Nachtzeit bejagt werden?

Antworten:

Richtig

Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild, ausgenommen Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild.