Frage 82 von 151
Welche Personen haften für Jagdschäden?
Antworten:
Der Jagdausübungsberechtigte haftet dem Grundstückseigentümer oder Nutzer für jeden aus missbräuchlicher Jagdausübung entstandenen Schaden.
Der Jagdausübungsberechtigte haftet dem Grundstückseigentümer oder Nutzer für jeden aus missbräuchlicher Jagdausübung entstandenen Schaden.