Frage 74 von 151
Welche Hunde dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?
Antworten:
Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde dürfen grundsätzlich nicht getötet werden, auch wenn sich diese vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.
Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde dürfen grundsätzlich nicht getötet werden, auch wenn sich diese vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.