Frage 17 von 151

Welche Grundstücke sind per Gesetz befriedete Bezirke?

Antworten:

Richtig

Grundstücke, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, wie z. B. Hofräume, Hausgärten, Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingärten, Autobahnen.