Frage 14 von 151
Welche Grundflächen bilden einen Eigenjagdbezirk?
Antworten:
Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen.