Frage 110 von 151

Welche Flächen gehören zum Wald im Sinne des Waldgesetzes?

Antworten:

Richtig

Jede mit Waldgehölzen bestockte Fläche, sowie Kahlschläge, Waldblößen, Leitungsschneisen, Wildäsungsflächen, Pflanzgärten, Teiche.