Frage 110 von 151
Welche Flächen gehören zum Wald im Sinne des Waldgesetzes?
Antworten:
Jede mit Waldgehölzen bestockte Fläche, sowie Kahlschläge, Waldblößen, Leitungsschneisen, Wildäsungsflächen, Pflanzgärten, Teiche.
Jede mit Waldgehölzen bestockte Fläche, sowie Kahlschläge, Waldblößen, Leitungsschneisen, Wildäsungsflächen, Pflanzgärten, Teiche.