Frage 146 von 151

Was schreibt die Unfallverhütungsvorschrift zur farblichen Kennzeichnung aller Beteiligten bei Gesellschaftsjagden vor?

Antworten:

Richtig

Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.