Frage 68 von 151
Muss schwerkrankes Wild im eigenen Revier erlegt werden?
Antworten:
Ja. Um krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren ist dieses unverzüglich zu erlegen.
Ja. Um krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren ist dieses unverzüglich zu erlegen.