Frage 19 von 151

Mit welchen Mehrheiten fasst eine Jagdgenossenschaft ihre Beschlüsse?

Antworten:

Richtig

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.