Frage 35 von 151

Dürfen Jagdgäste die Jagd ausüben, wenn sich zur selben Zeit kein Jagdpächter im Revier aufhält?

Antworten:

Richtig

Nein. Jagdgäste dürfen die Jagd nur ausüben, wenn sich entweder ein Jagdpächter im Revier aufhält oder wenn der Jagdgast einen gültigen Jagderlaubnisschein mit sich führt.