Frage 125 von 536
Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?
Antworten:
der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand
die Jagdbehörde
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
die zur Jagd befugte Person
der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand
die Jagdbehörde
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
die zur Jagd befugte Person