Frage 58 von 536

Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn die Jagdgenossenschaft durch einen angestellten Jäger die Jagd selbst verwaltet?

Antworten:

Richtig

die Jagdgenossenschaft

Falsch

der angestellte Jäger

Falsch

die Gemeinde

Falsch

jeder Jagdgast