Frage 1 von 536

Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?

Antworten:

Falsch

jede Person

Richtig

der Jagdausübungsberechtigte

Falsch

der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stangen gefunden werden