Frage 49 von 536
Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
Antworten:
der Grundeigentümer, wenn er einen Lehrgang für die Fangjagd besucht hat
der Jagdausübungsberechtigte
der bestätigte Jagdaufseher
der Grundeigentümer, wenn er einen Lehrgang für die Fangjagd besucht hat
der Jagdausübungsberechtigte
der bestätigte Jagdaufseher