Frage 344 von 536
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
Antworten:
alle Vereinsmitglieder
der Eigentümer der Schießstätte
alle vom Betreiber bestellten Personen
alle Vereinsmitglieder
der Eigentümer der Schießstätte
alle vom Betreiber bestellten Personen