Frage 68 von 536
Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?
Antworten:
der Jagdgenossenschaftsvorsitzende
die Jagdgenossenschaftsversammlung
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen
der Jagdgenossenschaftsvorsitzende
die Jagdgenossenschaftsversammlung
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen