Frage 68 von 536

Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?

Antworten:

Falsch

der Jagdgenossenschaftsvorsitzende

Richtig

die Jagdgenossenschaftsversammlung

Falsch

der Vorstand der Jagdgenossenschaft

Falsch

die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen