Frage 504 von 536

Welches ist die Voraussetzung des rechtfertigenden Notstandes?

Antworten:

Richtig

gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses

Falsch

Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden

Falsch

gegenwärtiger rechtswidriger Angriff