Frage 167 von 536

Welchen Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Antworten:

Richtig

Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden

Richtig

die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden

Falsch

erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden

Falsch

eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen