Frage 412 von 536

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Antworten:

Falsch

Hahnenfuß

Richtig

Hohe Schlüsselblume

Falsch

Margeriten

Richtig

Weiße Seerose