Frage 412 von 536
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?
Antworten:
Hahnenfuß
Hohe Schlüsselblume
Margeriten
Weiße Seerose
Hahnenfuß
Hohe Schlüsselblume
Margeriten
Weiße Seerose