Frage 405 von 536

Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Antworten:

Richtig

Skilanglauf

Falsch

Aufstellen von Wohnwagen

Falsch

Zelten

Richtig

Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen