Frage 408 von 536

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Antworten:

Falsch

Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete

Richtig

Wildschutzgebiete können durch Anordnung der Jagdbehörde festgelegt werden

Richtig

in Wildschutzgebieten kann durch Anordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert