Frage 357 von 536

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Antworten:

Richtig

die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig

Falsch

die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ist zulässig.

Falsch

die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden

Falsch

die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I erfolgt