Frage 56 von 536

Welche der nachgenannten Aussagen über die Jagdgenossenschaft ist richtig?

Antworten:

Falsch

in einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft

Richtig

in einem nicht verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft

Richtig

in einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers

Falsch

in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt das Jagdausübungsrecht bei jedem einzelnen Jagdgenossen