Frage 426 von 536

Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?

Antworten:

Falsch

die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben

Richtig

bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben

Richtig

bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen

Falsch

in der Dämmerung auf Wild zu schießen