Frage 39 von 536

Welche Aussagen treffen auf Eigenjagdbezirke zu?

Antworten:

Richtig

ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben

Falsch

ein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt

Falsch

befriedete Bezirke werden bei der Berechnung der Mindestgröße berücksichtigt

Richtig

der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts