Frage 186 von 536

Was hat der Jagdausübende zu veranlassen, wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun?

Antworten:

Falsch

er hat unverzüglich die Verfolgung des Stückes aufzunehmen und zu versuchen, das Stück zur Strecke zu bringen

Richtig

die Stelle des Überwechselns ist kenntlich zu machen, der benachbarte Jagdpächter ist unverzüglich zu verständigen

Falsch

er muss dem krankgeschossenen Stück folgen, um den neuen Einstand festzustellen