Frage 274 von 536
Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?
Antworten:
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen
Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen
erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen