Frage 274 von 536

Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?

Antworten:

Richtig

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen

Falsch

Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen

Falsch

erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen