Frage 288 von 536

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Richtig

Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer

Falsch

Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche

Falsch

Waffe ungeladen in der Hand.