Frage 288 von 536
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer
Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche
Waffe ungeladen in der Hand.
Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer
Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche
Waffe ungeladen in der Hand.