Frage 236 von 536

Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?

Antworten:

Falsch

wenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden

Falsch

wenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden

Richtig

wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden