Frage 236 von 536
Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?
Antworten:
wenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden
wenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden
wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden