Frage 27 von 536

Unterliegt aus Wildgehegen ausgebrochenes Damwild in Hessen dem Jagdrecht?

Antworten:

Falsch

ja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen

Falsch

nein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann

Richtig

ja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind