Frage 323 von 536
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
Antworten:
nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde
ja.
nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung
nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde
ja.
nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung