Frage 323 von 536

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Antworten:

Falsch

nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde

Richtig

ja.

Falsch

nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung