Frage 191 von 536

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Antworten:

Falsch

ja

Richtig

nein

Falsch

ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe