Frage 191 von 536
Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?
Antworten:
ja
nein
ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe
ja
nein
ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe