Frage 529 von 536
Sie wollen ein Kleinkaliber- Repetiergewehr verkaufen. Es interessiert sich ein Jäger. In welcher Form ist der Nachweis der Erwerbsberechtigung zu erbringen?
Antworten:
Schriftliche Bestätigung, dass er als Jäger erwerbsberechtigt ist
gültiger Jagdschein
die Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte ohne Voreintrag ist ausreichend