Frage 229 von 536

Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antworten:

Falsch

Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen

Richtig

Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen

Falsch

Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens, noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen, kann aber zivilrechtlich geahndet werden