Frage 264 von 536

Sie erwerben eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Welche Angaben hat der Waffenhändler in Ihre „grüne Waffenbesitzkarte“ einzutragen?

Antworten:

Falsch

meine Adresse und die Nummer meines Personalausweises

Richtig

Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Seriennummer, Tag des Überlassens und den Überlasser

Falsch

Waffenmodell, Kaliber und Bauartzulassung