Frage 193 von 536

Müssen Spaziergänger im Revier ihre Hunde gemäß den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich angeleint führen?

Antworten:

Falsch

ja

Richtig

nein

Falsch

nein, Anleinzwang gilt nur abseits von öffentlich zugänglichen Wegen