Frage 178 von 536
Muss dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen?
Antworten:
dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig
er muss als Pächter einen brauchbaren Jagdhund besitzen
dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen