Frage 178 von 536

Muss dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen?

Antworten:

Falsch

dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig

Falsch

er muss als Pächter einen brauchbaren Jagdhund besitzen

Richtig

dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen