Frage 282 von 536

Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?

Antworten:

Falsch

ja, ohne Einschränkung

Falsch

ja, mit Waffenbesitzkarte

Richtig

ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde