Frage 374 von 536
Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
Antworten:
ja
nein
ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
ja
nein
ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte