Start
Bundesländer
Hessen
Sachgebiet-4-recht
Ist-eine-person-mit-gultigem-jahresjagdschein-und-einer-in-4983
Anmelden
Registrieren
Sachgebiet 4 - Recht
Frage 460 von 536
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Antworten:
Falsch
ja
Richtig
nein
Vorherige Frage
Zurück
460 / 536
Nächste Frage
Weiter