Start
Bundesländer
Hessen
Sachgebiet-4-recht
In-notwehr-darf-man-handeln-bei-einem-angriff-5017
Anmelden
Registrieren
Sachgebiet 4 - Recht
Frage 494 von 536
In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff...
Antworten:
Falsch
nur auf Leib und Leben
Richtig
auf jedes Individual-Rechtsgut
Falsch
nur gegen das Eigentum
Vorherige Frage
Zurück
494 / 536
Nächste Frage
Weiter