Frage 44 von 536

In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer hat daher einen Ausbildungslehrgang für die Fangjagd bei einem anerkannten Fangjagdausbilder besucht. Ist für das Fangen und Töten von Wildkaninchen in seinem Hausgarten ein Jagdschein erforderlich?

Antworten:

Falsch

ja

Richtig

nein