Frage 62 von 536

Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?

Antworten:

Richtig

ja, das ist zulässig

Falsch

das ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt

Falsch

nein, das ist nicht zulässig