Frage 62 von 536
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?
Antworten:
ja, das ist zulässig
das ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt
nein, das ist nicht zulässig