Frage 42 von 536

Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder tot aufgefunden. Wem steht das Aneignungs-recht zu?

Antworten:

Richtig

dem Landwirt

Falsch

dem Jagdpächter

Falsch

der Jagdgenossenschaft