Frage 351 von 536
Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
Antworten:
Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
für den Veräußerer ist nichts veranlasst