Frage 196 von 536

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Antworten:

Richtig

kraft Gesetzes als eigenes Recht

Falsch

mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde

Falsch

überhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher