Frage 231 von 536

Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?

Antworten:

Falsch

Straftat nach § 38 Bundesjagdgesetz

Falsch

Jagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch

Richtig

Ordnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz