Frage 489 von 536
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Antworten:
ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat
ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat
nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich