Frage 337 von 536
Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?
Antworten:
ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause
ja, nur zum Schießen auf einem Schießstand
nein, unter keinen Umständen